Zollabfertigung

Zollabfertigung wird die zollrechtliche und/oder steuerrechtliche Abfertigung von Waren genannt.

Jegliche Ware muss vor Ausfuhr in ein Drittland oder vor Einfuhr aus einem Drittlande zollrechtlich behandelt werden.

Die Konsequenz einer falschen oder unzureichenden Behandlung seitens des Importeurs/Exporteurs könnten höhere Kosten oder s von höheren Kosten bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen gehen.

Eine sogenannte „Verzollung“ bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Mündliche Anmeldungen oder eine Anmeldung durch eine konkludente Handlung (Grün-Ausgang am Flughafen) gelten auch als Abfertigung bzw. Anmeldung.

Deutschland

In Deutschland werden in dem IT-System ATLAS für jede Art von Ab-, Anmeldungen verschiedene Belegarten erstellt. Diese Kennungen reichen von AT/A - AT/T. Jede Nummer hat folgenden Aufbau: Am Beispiel der ATB-Nr. AT/B/15/123456/02/2007/3302 (Die Registriernummer ATL@S setzt sich aus 21 Zeichen in 7 Feldern zusammen, die jeweils durch einen Schrägstrich getrennt sind.

  • ATL@S-Kennung: AT/B
  • Zahlenkombination zur Kennung: 15
  • Laufende-Nr.: 123456
  • Monat: 02 (Februar)
  • Jahr: 2007
  • Bearbeitende Zollstelle: 3302 (Frankfurt/Main Flughafen Fracht)

Belegarten

Folgende Belegarten werden verwendet

  • AT/A (Kennnummer 00) = Belegart für Einzelzollabfertigung, die noch nicht endgültig registriert wurden (Zollanmeldung vor Gestellung)
  • AT/B (Kennnummer 15) = Belegart für die Vorpapiere. Sie wird in der Summarischen Anmeldung verwendet
  • AT/C (Kennnummer 40) = Belegart für Verzollung einer EZA (Einzelzollanmeldung)
  • AT/D (Kennnummer 40) = Belegart für Verzollung einer VZA (Vereinfachte Zollanmeldung)
  • AT/E (Kennnummer 40) = Anschreibungsmitteilung Zoll
  • AT/F (Kennnummer 40) = Ergänzende Zollanmeldung
  • AT/G (Kennnummer 71) = Ergänzende Zollanmeldung für ins Zolllager
  • AT/H (Kennnummer 71) = Bestandsaufzeichnungen - Zolllager
  • AT/I (Kennnummer 40) = Belegart für mittels Internet erstellten EZA
  • AT/J (Kennnummer 40) = Beendigungsanteil - Zolllager
  • AT/K (Kennnummer 40) = Mündliche Zollanmeldung
  • AT/M (Kennnummer 40) = Belegart für eine manuelle SumA Erledigung
  • AT/N (Kennnummer 40) = Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung
  • AT/O (Kennnummer 31) = Belegart für die Wiederausfuhr einer zuvor Summarisch angemeldet Ware
  • AT/P (Kennnummer 51) = Belegart für die die aktive Veredelung einer Ware
  • AT/Q (Kennnummer 40) = Beendigungsanteil - AV/UV
  • AT/R (Kennnummer 91) = Belegart für die die Umwandlung einer Ware
  • AT/S (Kennnummer 00) = NEE-Vorgang
  • AT/T (Kennnummer 71) = Belegart für die Überführung einer Ware ins Zolllager
  • AT/V (Kennnummer 40) = Manuell erledigte vZA/AZ-Positionen
  • AT/Z (Kennnummer 71) = Sammelerledigungsnachricht (wird in der Anwendung "ZL" verwendet)

Quelle: wikipedia