Verschärfte Regeln für Exportkontrolle
Dual – use – Güter
Seit dem 20. Dezember 2014 ist die neue Fassung der EU Dual- use – Güterliste in Kraft.
Hier sind alle Güter erfasst, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendbar sind. In dieser Neufassung wurden internationale Beschlüsse in EU – Recht umgesetzt. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechnet mit fast einer Verdoppelung der genehmigungspflichtigen Ausfuhren.
Bei innereuropäischen Lieferungen müssen die Käufer über die Genehmigungspflicht informiert werden.