Verschärfte Regeln für Exportkontrolle

Dual – use – Güter

Seit dem  20. Dezember 2014 ist die neue Fassung der EU Dual- use – Güterliste in Kraft.

Hier sind alle Güter erfasst, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendbar sind. In dieser Neufassung wurden internationale Beschlüsse in EU – Recht umgesetzt. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechnet mit fast einer Verdoppelung der genehmigungspflichtigen Ausfuhren.

Bei innereuropäischen Lieferungen müssen die Käufer über die Genehmigungspflicht informiert werden.


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