Aufhebung des Freihafens Hamburg zum 01. Januar 2013

Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg ist vom Bundestag verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit fallen aufwendige Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs an der Freizonengrenze weg. Auch die besonderen Überwachungsverfahren für die Lagerung und Behandlung von Gemeinschaftswaren im Hafengebiet werden nicht mehr notwendig sein.

Der Zoll weist darauf hin, dass es für die betroffenen Unternehmen von eminenter Bedeutung sein wird, sich frühzeitig mit der neuen Situation und den veränderten Zollbestimmungen vertraut zu machen und diese im Hinblick auf die Relevanz für die jeweiligen eigenen Geschäftsabläufe zu prüfen. Um die optimierten Prozesse in den Unternehmen auch nach der Schließung des Freihafens beizubehalten, wird in vielen Fällen die Einrichtung eines Zolllagers die beste Lösung sein.

Die UBK Unternehmens-Beratung Kruse kann Ihnen bei der Einrichtung eines Zolllagers behilflich sein.
Gerne können Sie uns zu diesem Thema kontaktieren.

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